Platane1905
Ein Baum braucht Deine Hilfe!

Was steht in der Bonner Baumschutzsatzung?

Die Stadt Bonn verfolgt nach eigener Aussage seit 1985 das Ziel, den Baumbestand im Stadtgebiet besonders zu schützen, denn Bäume dienen der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.

Bäume sollen wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit sowie zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes erhalten und gepflegt werden – auch weil sie zur Verbesserung des Klimas im Siedlungsbereich dienen.

Um diese Ziele zu erreichen, wurde von der Stadt Bonn die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn erlassen. Danach stehen grundsätzlich alle  Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter und    Nadelbäume ab einem Stammumfang von 150 Zentimeter unter Schutz und dürfen ohne Genehmigung weder gefällt noch beschnitten werden.

Bei der Erteilung einer Genehmigung im Einzelfall sind öffentliche und private Belange gegeneinander abzuwägen.

 Zu den öffentlichen Belangen zählen insbesondere die Seltenheit, Eigenart, Schönheit der Bäume und ihre Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild sowie die Tier- und Pflanzenwelt und die Verbesserung des Stadtklimas.Diese öffentlichen Belange sind nach unserer Auffassung bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden!

Hier geht es zur Baumschutzsatzung im Volltext!